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Amtliche Bekanntmachung

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Amtliche Bekanntmachung des *
Frankfurt, 08.10.2021

Spielrundengebühr 1. + 2. Bundesliga Radpolo und 2. Bundesliga Radball 2022

Aufgrund der massiven Ausfälle und Belastungen durch die Corona-Krise hat das Präsidium des
BDR beschlossen, dass die geleistete Spielrundengebühr für die 1. und 2. Bundesliga Radpolo
sowie 2. Bundesliga Radball für das Jahr 2020 und 2021 je hälftig auf die Spielrundengebühr
2022 angerechnet wird.

Daher haben Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 die Spielrundengebühr entrichtet
haben, keine Spielrundengebühr für das Jahr 2022 zu entrichten, Vereine, die (durch Aufstieg)
nur in der Saison 2021 eine Spielrundengebühr entrichtet haben, haben die halbe Gebühr zu
überweisen. Vereine, die in der Saison 2022 an der Bundesliga teilnehmen, ohne bereits
Spielrundengebühren in den Saisons 2020 und 2021 geleistet zu haben, entrichten die volle
Spielrundengebühr für die Saison 2022.

Soweit bereits Gebühren überwiesen wurden, die hiernach nicht geschuldet sind, werden diese
unaufgefordert zurücküberwiesen.

Wir bitten um Beachtung!

gez.: Kommission Leistungssport Hallenradsport

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