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Amtliche Bekanntmachung

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Amtliche Bekanntmachung des *
Frankfurt, 18.02.2013

Kunstradsport - Zulassung von Sportgemeinschaften

Laut Beschluss der Kommission Halle sind ab 01.01.2013 Sportgemeinschaften (SG) in den 4er- u.6er Disziplinen im Kunst- u. Einradfahren starberechtigt, wie folgt:
Zu Beginn des Sportjahres können SG aus 2 Vereinen des gleichen Landesverbandes in der entsprechenden Besetzung mit Angabe der Disziplin, Sportler und Lizenznummer gemeldet werden. Die Meldung erfolgt an den jeweiligen LV. Die SG muss den Namen beider Vereine beinhalten.
Die Mannschaften müssen sich über die Bezirksmeisterschaften zu den weiteren Meisterschaften qualifizieren.
Ein Start in einer Vereinsmannschaft ist im Laufe der Saison für die in der SG gemeldeten Sportler und Disziplin nicht möglich. Siehe auch Punkt 2.5 der Durchführungsbestimmungen 2013.
Für die weiterführenden Meisterschaften (ab LV-M) ist es erforderlich, dass für die genehmigten SG eine Meldung durch den jeweiligen LV an den Koordinator Kunstradsport erfolgt. Die entsprechenden SG müssen im Meldesystem hinterlegt werden.

gez.: Harry Bodmer Vizepräsident BDR, Josef Pooschen Koordinator Kunstradsport BDR, Dieter Fehlig Vizepräsident RKB, Alfred Kunze Bundesfachwart Kunstradsport RKB

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