Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung des * |
Durchführungsbestimmungen für Radball und Radpolo 1.11.1999
Aus gegebenem Anlaß verweisen wir nochmals auf alle 1.1.2.1 Absatz (1) letzter Satz: Absatz (3): Ergänzung Ziffer 2.3: 4.4 Spielberichte Absatz (1) neuer Text: 6. Ordnungsstrafen - neuer Text:
Änderungen bzw. Ergänzungen zur Ausgabe 9/98
Die fünf erstplatzierten Mannschaften spielen anläßlich der Deutschen Meisterschaft um
den Titel des Deutschen Meisters
gem. Generalausschreibung.
- Für Radpolo bleibt der Text.
- Für Radball gilt: Verzichtet ein Verein in der nachfolgenden Saison auf seinen
Platz in der Bundesliga
steigt zusätzlich eine weitere Mannschaft aus
derBundesliga-Aufstiegsrunde (Finale 2. Bundesliga) in die höchste deutsche Spielklasse
auf.
- 2.3 Absatz (2) zusätzlich: Ein Einsatz beginnt mit dem Anpfiff des ersten
relevanten Spiels für den Ersatzspieler und umfasst eine Zeitspanne von einer Sekunde bis
zu einem kompletten Spieltag.
- 2.3 Ersatzspielerinnen im Radpolo (Schwangerschaftsregelung): Die
Ziffer 2.3 findet bei Schwangerschaften für den Bereich Radpolo keine Anwendung. Ein
ärztliches Attest ist erforderlich. In diesem Fall können Ersatzspielerinnen unlimitiert
eingesetzt werden
ohne die Zugehörigkeit zu ihrer ursprünglichen Mannschaft bzw.
Spielklasse zu verlieren.
Sofort nach Ende eines Wettkampfs ist der vollständig ausgefüllte BDR-Spielberichtsbogen
an die gem. Generalausschreibung zuständige Stelle zu faxen.
- unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Spieltag bis 100 km = 50
-- DM
- über 100 km = 100
-- DM
gez.: Harry Bodmer-Vizepräsident; S. Stumpf-Bundesfachwart für Radball und Radpolo; Wilfried Seng-Bundesspielleiterobmann